Allgemeines

Nachrichten, Aktuelles und Termine aus der la:sf.

Liebe Kolleg*innen,
liebe Student*innen!

Mit 1. September 2020 werde ich die Leitung der Lehranstalt für systemische Familientherapie übernehmen und freue mich auf eine gute und erfolgreiche Zusammenarbeit mit allen!

Großer Dank gebührt meiner Vorgängerin Ina Manfredini, sie hat 17 Jahre lang die Geschicke der Lehranstalt mit ruhiger, kompetenter und fördernder Hand geleitet. Sie hat immer dafür gesorgt, dass neue Ideen wachsen können, die exzellente Qualität der Ausbildung durch ein freundliches Büro-Team bestens begleitet wird, die Zusammenarbeit intern wie extern eine wertschätzende ist und nicht zuletzt dafür, dass sich alle in dem wunderschönen Haus wohlfühlen können.

Zu allen großen und kleinen Veränderungen für den Herbst, die sich unter anderem bei geplanten Veranstaltungen durch die Corona-Maßnahmen ergeben, werden wir Sie im nächsten Newsletter ausführlich informieren.
Ruth Krumböck, Direktorin la:sf
Kontakt: direktion@la-sf.at

Meine Leidenschaft gilt immer dem Finden von passenden Lösungen, von Klarheit und Transparenz. Die Aufgabenfelder reichten von Systemischer Familientherapie, Wirtschaftsmediation, Coaching, Organisationsberatung bis zu Supervision. Die letzten 20 Jahre lag mein Tätigkeitsschwerpunkt in der Personalarbeit großer internationaler Unternehmen. Hier habe ich als Personalchefin neben unterschiedlichsten Managementaufgaben die Themen Kooperation, Kommunikation und Interkulturalität in der Personal- und Organisationsentwicklung, sowie bei Trainings und Fortbildungen in den Mittelpunkt gestellt.

Ruth Krumböck, Direktorin la:sf, direktion@lasf.at
Psychologin, Psychotherapeutin (Systemische Familientherapie)

Veranstaltungshinweis: Systemisches Kaffeehaus 2. Dezember 2020
Das 43. SKH wird zu Ehren von Ina Manfredini, die sich als Direktorin der la:sf in die Pension verabschiedet, zur Gänze vom gesamten Lehrtherapeut*innen-Team gestaltet. Mehr Infos und Anmeldung

Im nächsten Jahr gibt es wieder die Möglichkeit, das psychotherapeutische Fachspezifikum „Systemische Familientherapie“ an der la:sf zu absolvieren. Der Lehrgangs 38 wird unter der Leitung von Elisabeth Wagner und Sigrid Binnenstein im September 2021 starten.

Zwei Info-Abende am 4. bzw. 18. März 2021 bieten Interessent*innen nicht nur die Möglichkeit, Details zur Ausbildung zu erfahren, sondern auch das Team persönlich kennenzulernen sowie die Räumlichkeiten der la:sf zu besichtigen. Das Auswahlverfahren, bestehend aus zwei Einzelgesprächen und einem Auswahlseminar, beginnt bald danach.

Dr. Elisabeth Wagner, Lehrtherapeutin an der lasf, Psychotherapeutin, Fachärztin für Psychiatrie und psychotherapeutische Medizin

LEITUNG: Dr.in Elisabeth Wagner
Fachärztin für Psychiatrie und psychotherapeutische Medizin, Psychotherapeutin, Lehrtherapeutin für Systemische Familientherapie an der la:sf, Supervisorin

Mag. Sigrid Binnenstein

CO-LEITUNG: Mag.aSigrid Binnenstein
Klinische- und Gesundheitspsychologien, Psychotherapeutin, Einzellehrtherapeutin, AST

Info-Abende
Donnerstag, 4. März 2021, ab 18 Uhr
oder
Donnerstag, 18. März 2021, ab 18 Uhr

Auswahlseminare
Donnerstag, 6. Mai 2021, 9–20 Uhr
oder
Mittwoch, 19. Mai 2021, 9–20 Uhr

Kosten der Ausbildung:
pro Semester: € 2.950,–
In diesem Preis sind die kontinuierliche Ausbildungsgruppe, die systemische Lehrtherapie in Gruppen und die Supervision enthalten. Nicht enthalten sind die Kosten für die Einzellehrtherapie und eventuelle Aufenthaltskosten für die Gruppenselbsterfahrung.
Einmaliger Organisationsbeitrag: € 645,–
(alle Preisangaben inklusive aller Abgaben)

Ausbildungsort: 
la:sf, 1130 Wien, Trauttmansdorffgasse 3a
Gruppenselbsterfahrung: außerhalb von Wien

Auskunft unter (01) 478 63 00, office@la-sf.at oder https://www.lasf.at/kontakt. Weitere Informationen zu Zulassung, Methode, Curriculum, etc. finden Sie auf unserer website unter https://www.lasf.at/fachspezifikum/ sowie im Ausbildungsfolder.

HINWEIS: Aufgrund der Präventionsmaßnahmen zur Vermeidung der Ausbreitung des Coronavirus müssen wir leider die am 15.09.2020 geplante Buchpräsention absagen.

Wir freuen uns sehr, zur einer weiteren Buchpräsentation an der la:sf einladen zu dürfen. Sylvia Neuberger, Christina Lenz und Iris Seidler haben gemeinsam das Fachbuch Systemische Familientherapie (erschienen bei facultas) verfasst. Nach einführenden Worten von Ina Manfredini und Konrad Peter Grossmann stellen die drei Autorinnen ihre Arbeit persönlich vor.

Die Reihe „Praxis Psychotherapie“ beleuchtet die in Österreich anerkannten psychotherapeutischen Methoden und zeigt Basiswissen, neueste Entwicklungen und die Anwendung in der Praxis. Band 1 rückt die Systemische Familientherapie in den Fokus. Dargestellt werden Methode und theoretische Fundamente, auf denen die Praxis systemischer Psychotherapie aufbaut. Die Beschreibung unterschiedlicher Interventionsformen und zweier Therapieprozesse gibt Einblick in das praktische Tun systemischer Therapeut*innen.

Es ist keine Anmeldung möglich, die Veranstaltung wurde aufgrund Coronavirus-Präventionsmaßnahmen abgesagt.

Sowohl der Wiener Landesverband für Psychotherapie (WLP) als auch der Österreichische Bundesverband für Psychotherapie (ÖBVP) stellen auf ihren jeweiligen Webseiten wichtige Informationen rund um das Coronavirus für Psychotherapeut*innen zur Verfügung. Wir stellen Ihnen Auszüge mit generellen Hinweisen und Empfehlungen sowie weiterführende Links im Anschluss zur Verfügung. Dort finden Sie weitere Auskünfte zu Themen wie Psychotherapie über Telefon und Internet, Datenschutz, richtigem Verhalten bis hin zu finanziellen Fragen. Desweiteren gibt es ein Infoblatt (.pdf) mit einer Zusammenfassung der wichtigsten Punkte betreffend „Coronavirus und Datenschutz in der psychotherapeutischen freien Praxis“


Der ÖBVP schreibt:

Alle psychotherapeutischen Behandlungen, die notwendigerweise via Internet oder Telefon nach den Regeln durchgeführt werden, die für die Standard-Psychotherapie in den Praxen gültig sind, werden in gleicher Form von den meisten Krankenkassen honoriert, als wenn diese Therapien in den Praxen durchgeführt worden wären.
Diese Zusage gilt für die Zeit der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie und stellt natürlich für die Zeit danach kein Präjudiz dar.

Grundsätzlich sind Sie nicht zu einer Schließung Ihrer psychotherapeutischen Praxis per Verordnung verpflichtet. Um aber eine weitere und vor allem schnellere Verbreitung des Coronavirus zu vermeiden und damit die Bevölkerung bestmöglich geschützt wird, sollten Sie möglichst auf Telearbeit (Telefon, Internet, Videotelefonie) umsteigen!

Die Handlungsempfehlungen für freiberuflich tätige Gesundheitsberufe im Zusammenhang mit dem neuartigen Coronavirus des Gesundheitsministeriums (BMSGPK) zu beachten! Handlungsempfehlungen vom 30.03.2020 (PDF)
Eine Anfrage wegen Desinfektionsmaterial und Schutzelemente an die ÖGK wurde vom ÖBVP bereits gestellt und wir werden über die Antwort informieren.

Die Meldungen in den Medien zu verfolgen und die Anordnungen der Bundesregierung zum Thema Schutz vor Verbreitung des Coronavirus in ihrer persönlichen Verantwortung zu befolgen und umzusetzen! BMSGPK-Website: Coronavirus – Aktuelle Maßnahmen
Zum vollständigen Artikel des ÖBVP.


Der WLP schreibt:

Bitte halten Sie Ihre Psychotherapiepraxis für Ihre PatientInnen geöffnet!
Durch die Bemühungen des Berufsverbandes für Psychotherapie auf Bundes- und Landesebene ist es gelungen, bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) eine Ausnahmeregelung für die Fortführung von Psychotherapien zu erzielen.
Da soziale Kontakte wegen des Coronavirus minimiert werden sollen, gestattet die ÖGK in dieser Ausnahmesituation vorübergehend bei Bedarf die Überbrückung der Psychotherapien durch Sitzungen per Telefon oder Internet (z.B. Skype). Dies gilt sowohl für Psychotherapien mit Kostenzuschuss als auch mit Kostenübernahme.
Die Internet-Richtlinie des BMSGPK weist darauf hin, dass „basierend auf den … grundlegenden Prinzipien der Psychotherapie und dem fachlichen Selbstverständnis von Psychotherapie als eigenständige wissenschaftliche Disziplin und Behandlungsmethode insgesamt, … Psychotherapie als Behandlung, insbesondere als Krankenbehandlung samt psychotherapeutischer diagnostischer Abklärung und Indikationsstellung (einschließlich Kooperation mit anderen Gesundheitsberufen) via Internet nicht lege artis [ist].“ Sollte ein/e PatientIn jedoch dringend psychotherapeutische Unterstützung benötigen, stellt der Einsatz elektronischer Medien zur Überbrückung einer Notlage eine Möglichkeit dar, sofern der/die PatientIn andernfalls einen Schaden erleiden könnte.
Wir leisten als Berufsgruppe in den kommenden Tagen und Wochen einen wichtigen und wertvollen Beitrag zur Stabilisierung der aktuellen Lage, wenn wir PatientInnen/KlientInnen im Rahmen von Psychotherapien durch diese Ausnahmesituation hindurch begleiten und sie im Umgang mit der allgemeinen Verunsicherung und Angst unterstützen.
Zum vollständigen Artikel des WLP

Angesichts der behördlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit dem SARS-CoV-2-Virus kann es zu Liquiditätsengpässen und Zahlungsverzögerungen kommen. Der Erlass vom 24. März 2020 des Bundesministeriums für Finanzen regelt die mögliche Stundung von Steuern und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträgen. Der Steuerberater der la:sf hat die wichtigsten Punkte zusammengefasst. Wir stellen Ihnen hier im Anschluss diese Übersicht zur Verfügung.
Weitere Informationen rund um Corona finden Sie auf der Seite des Finanzministeriums.


Zusammenfassung

Alle SVS-Versicherten, die durch den Corona-Virus mit finanziellen Einbußen rechnen oder durch Erkrankung bzw. Quarantäne betroffen sind, erhalten von der SVS folgende Unterstützungen:

  • Stundung der Beiträge
  • Ratenzahlung der Beiträge
  • Herabsetzung der vorläufigen Beitragsgrundlage
  • Gänzliche bzw. teilweise Nachsicht der Verzugszinsen

Die nächste Zahlung bei der SVS ist am 30.5.2020 fällig. Bis dahin hat sich ja die Situation vielleicht schon entspannt.

Stundung von Abgaben
Voraussetzung für die Anwendung der unten angeführten Maßnahmen ist in allen Fällen, dass der Steuerpflichtige glaubhaft machen kann, konkret von einem Liquiditätsengpass betroffen zu sein, der auf die Folgen der SARS-CoV-2-Virus-Infektion zurückzuführen ist. Dazu zählen zB außergewöhnlich hohe Stornierungen, Ausfall von Sport- und Kulturveranstaltungen, Ausfall oder Beeinträchtigung.

Auch hier gilt das oben angeführte. Ein unbegründet gestellter Antrag auf Zahlungserleichterung stellt eine Finanzordnungswidrigkeit gem. § 50 FinStrG dar.

Umsatzsteuer
Die abzuführende Umsatzsteuer wird von den Kunden bezahlt und vom Unternehmer quasi treuhändig verwaltet und dann an das Finanzamt weiterbezahlt. Am 15.4.2020 wird die Umsatzsteuer für Februar 2020 fällig. Eine Stundung der Umsatzsteuer ist nur dann gerechtfertigt, wenn die aktuelle Liquiditätssituation bedingt durch die Corona-Krise eine Bezahlung der Umsatzsteuer nicht zulässt.

Körperschaftssteuer/Einkommensteuer
Hier gibt es zwei Möglichkeiten. Die Höhe der Vorauszahlung kann mit einem Antrag auf die Höhe der erwarteten Gewinnsituation für 2020 angepasst werden oder fällige Vorauszahlungsbeträge können gestundet werden oder in Raten bezahlt werden. Die nächste Steuervorauszahlung ist am 15.5.2020 fällig. Sodass momentan wahrscheinlich keine Anträge auf Zahlungserleichterungen notwendig sind, aber unter Umständen muss die Höhe der Vorauszahlung angepasst werden.

Der Kulturverein Etty hat im Vorjahr das Theaterprojekt Harry Merl – vom verfolgten jüdischen Kind zum Vater der Familientherapie ins Leben gerufen. Es wurde vor ausverkauften Häusern in der Tribüne Linz und im Theater Nestroyhof / Hamakom in Wien aufgeführt. Einer der Abende in Linz wurde aufgezeichnet. Diese Aufzeichnung wurde nun als kostenloser Stream auf Vimeo online gestellt – frei nach dem Motto „Sie können nicht ins Theater kommen, also kommt das Theater zu Ihnen nach Hause“.

Der Kulturverein Etty schreibt in seinem Newsletter: „Harry Merl musste als jüdisches Kind sieben lange Jahre (1938-1945) ums Überleben bangen. Seine dramatische Lebensgeschichte kann uns Mut machen und unsere Resilienz fördern. In diesem Sinne: Viel Kraft für die 3. Woche der Corona-Krise und die kommende Osterzeit.“

Die AG kritische Psychotherapeut*innen informiert sehr umfassend und verständlich über alle Hilfs- und Sofortmaßnahmen, die Klient*innen und Psychotherapeut*innen betreffen. Wir leiten diesen newsletter mit der Bitte weiter, diesen ebenfalls an Kolleg*innen weiterzuleiten, die damit die Möglichkeit haben, Betroffene zu informieren bzw. selbst um Unterstützung anzusuchen. Es ist durchaus empfehlenswert, den newsletter selbst zu abonnieren und im Archiv nach weiteren Infos zu stöbern.


Der Neswletter derAG kritische Psychotherapeut*innen im Wortlaut:

Härtefall-Fonds – Sicherheitsnetz für Selbständige

Die Wirtschaftskammer hat soeben auf ihrer Website die Rahmenbedingungen für den Härtefallfonds veröffentlicht. Zuschüsse aus dem Härtefallfonds können ab Freitag 27. März 2020 17.00 Uhr auf der Website der WKO beantragt werden (https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-phase-2.html).

Wie hoch ist der Zuschuss?
Der Härtefall-Fonds bringt einen Zuschuss, der auch später nicht zurückgezahlt werden muss und besteht aus zwei Phasen:

Phase 1 – Soforthilfe (Antragstellung ab 27.03., 17:00 Uhr

  • Bei einem Nettoeinkommen von weniger als 6.000 Euro jährlich: Zuschuss von 500 Euro
  • Bei einem Nettoeinkommen ab 6.000 Euro jährlich: Zuschuss von 1.000 Euro
  • Antragstelle, die über keinen Steuerbescheid verfügen, erhalten einen Zuschuss von 500 Euro

Phase 2 (genaue Kriterien und Zeitpunkt sind seitens Regierung noch in Ausarbeitung):

  • Der Zuschuss wird max. 2.000 Euro pro Monat auf maximal 3 Monate betragen.
  • Der Zuschuss richtet sich nach der Höhe der Einkommenseinbuße.

Wer kann einen Zuschuss aus dem Härtefall-Fonds beantragen?

Beim Härtefall-Fonds wird auf den Unternehmer bzw. die Unternehmerin abgestellt. Eine Wirtschaftskammermitgliedschaft ist nicht Voraussetzung. Antragsberechtigt sind folgende Gruppen:

  • Ein-Personen-Unternehmer_innen
  • Kleinstunternehmer_innen, die weniger als 10 Vollzeit-Äquivalente beschäftigen
  • Erwerbstätige Gesellschafter_innen, die nach GSVG/FSVG pflichtversichert sind
  • Neue Selbständige wie z.B. Vortragende und Künstler_innen, Journalist_innen, Psychotherapeut_innen
  • Freie Dienstnehmer_innen wie EDV-Spezialist_innen und Nachhilfelehrer_innen
  • Freie Berufe (z.B. im Gesundheitsbereich)

Kunstschaffende: Es wird zusätzlich auch einen Unterstützungsfonds für von COVID‑19 betroffene Künstler_innen geben – Details folgen.
Non-Profit-Organisationen: Für diese gelten eigene Förderrichtlinien, die jedoch noch nicht vorliegen!
Voraussetzungen für einen Zuschuss: wirtschaftlich signifikante Betroffenheit von COVID 19

Das bedeutet:

  • Sie sind nicht mehr in der Lage, die laufenden Kosten zu decken
    oder
  • von einem behördlich angeordneten Betretungsverbot aufgrund von COVID-19 betroffen
    oder
  • haben einen Umsatzeinbruch von mindestens 50% zum Vergleichsmonat des Vorjahres.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Rechtmäßig selbstständige_r Betreiber_in eines gewerblichen Unternehmens oder eines freien Berufes (egal ob Kammermitglied oder nicht)
  • Unternehmensgründung bis 31.12.2019 – Zeitpunkt: Eintragung der Gewerbeberechtigung oder Aufnahme unternehmerische Tätigkeit
  • Sitz oder Betriebsstätte in Österreich
  • Härtefall: Nicht mehr in der Lage, die laufenden Kosten zu decken oder behördlich angeordnetes Betretungsverbot oder Umsatzeinbruch von mindestens 50% zum Vergleichsmonat des Vorjahres
  • Obergrenze: im letzten abgeschlossenen Wirtschaftsjahr darf Einkommen max. 80% der jährlichen sozialversicherungsrechtlichen Höchstbeitragsgrundlage betragen – wenn kein Einkommensteuerbescheid vorhanden, dann eigene Schätzung der Einkünfte
  • Untergrenze: Pflichtversicherung in der Krankenversicherung – Einkünfte von zumindest 5.527,92 Euro p.a.
  • Keine weiteren monatlichen Einkünfte über der Geringfügigkeitsgrenze (460,66 Euro), z.B. aus Vermietung und Verpachtung
  • Keine Mehrfachversicherung in der Kranken- und/oder Pensionsversicherung
  • Keine weiteren Barzahlungen von Gebietskörperschaften aufgrund von COVID-19
  • Die Inanspruchnahme von Garantien und Kurzarbeit (für etwaige Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer bei Kleinstunternehmen) UND des Härtefallfonds ist ausdrücklich möglich.
  • Keine kumulierte Inanspruchnahme von Härtefall-Fonds UND der mit 15 Milliarden Euro dotierten Notfallhilfe für betroffene Branchen – eine spätere Anrechnung ist möglich
  • Kein Insolvenzverfahren anhängig und kein Reorganisierungsbedarf – die URG Kriterien (Eigenmittelquote weniger als 8%, fiktive Schuldentilgungsdauer mehr als 15 Jahre) dürfen im vergangenen Wirtschaftsjahr nicht verletzt worden sein

Von einer Förderung ausgenommen sind Personen, die zum Antragszeitpunkt eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung oder aus der gesetzlichen Pensionsversicherung beziehen.

Welche Unterlagen sollte ich für die Beantragung vorbereiten?

Die Wirtschaftskammer wickelt die Förderungen für die Bundesregierung ab. Dafür werden einige Daten zur Identifikation des Förderwerbers gebraucht. Bitte halten Sie folgende Unterlagen für die Beantragung bereit:

* Haben Sie einen WKO-Benutzeraccount? Falls ja, geben Sie diesen beim Einstieg ins Formular an. Dann ersparen Sie sich das Ausfüllen einiger Daten. Sie können aber auch ohne WKO-Benutzeraccount einsteigen.
* Ihre persönliche Steuernummer
* Ihre KUR ODER GLN:
Die KUR ist Ihre Kennziffer des Unternehmensregisters. Sie finden diese im eigenen Account des Unternehmensserviceportals (USP). Nach dem Login im Unternehmensserviceportal klicken Sie im Block „Mein USP“ auf „Unternehmensdaten anzeigen“. Auch Ihre Global Location Number (GLN) finden Sie im Unternehmensserviceportal in Ihren Unternehmensdaten. Wirtschaftskammer-Mitglieder finden ihre GLN auch öffentlich unter: https://firmen.wko.at/Web/SearchSimple.aspx
Als Freier Dienstnehmer müssen Sie weder KUR noch GLN eintragen.
* Halten Sie bitte auch Ihren gültigen Personalausweis, Reisepass oder Führerschein zur Identifikation bereit. Nachdem Sie den Antrag fertig ausgefüllt und abgeschickt haben, werden Sie ein Mail bekommen, in dem Sie um diesen Identifikationsnachweis gebeten werden.
* Sind die Daten eingetragen, klicken Sie am Ende des Formulars auf “Einreichen”.
* Danach erhalten Sie ein Bestätigungs-E-Mail. Aber Achtung: Das ist noch keine Zusage für die Förderung.
* In diesem Mail erhalten Sie auch einen Link, wo Sie binnen 72 Stunden Ihren Identifikationsnachweis hochladen müssen. Andere Variante: Sie laden den unterschriebenen Antrag hoch.

Sobald die Prüfung Ihres Antrags abgeschlossen ist, erhalten Sie eine E-Mail-Benachrichtigung, und bei Erfüllen der Förderrichtlinien wird das Geld auf Ihr Konto überwiesen.

Im September dieses Jahres wird der nächste Lehrgang, LG 37, an der la:sf beginnen. Aufgrund der aktuellen Situation wird der zweite Info-Abend am 30. März nicht als Präsenzveranstaltung stattfinden. Wir möchten aber allen Interessieren die Möglichkeit bieten, das Team kennenzulernen und alle Informationen zum Curriculum, dem Auswahlverfahren, etc. zu erhalten. Daher werden wir den Info-Abend als Videokonferenz via Zoom durchführen.

Aus technischen Gründen ist dazu eine Anmeldung per E-Mail unter office@la-sf.at notwendig. Sie erhalten in der Folge einen Link zugeschickt. Ohne diesen ist die Teilnahme nicht möglich. Und Sie müssen natürlich Zoom auf Ihrem Endgerät (Computer oder Mobiltelefon) installiert haben (über einen Webbrowser direkt ist die Verbindung zu langsam). Ein eigener Account ist nicht notwendig.

Zusätzlich stellen wir die Powerpoint-Präsentation des Info-Abends hier zum Lesen und Herunterladen zur Verfügung.

Allgemeines zum Auswahlverfahren und dem Lehrgang finden Sie unter Ausbildung – nächster Lehrgang, wo auch das für die Bewerbung benötigte Personalblatt und der gesamte Lehrgangsfolder heruntergeladen werden können.

Da die weitere Entwicklung im Zusammenhang mit dem Coronavirus nicht vorhersehbar ist und es jederzeit zu Änderungen kommen kann, laden wir Sie ein, unseren Newsletter zu abonnieren oder regelmäßig die Webseite zu besuchen. Wir werden Neugkeiten so rasch wie möglich bekanntgeben.

Die Lehranstalt für systemische Familientherapie bedauert, dass aufgrund der neuesten Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus (COVID-19) folgende Fortbildungsveranstaltungen verschoben werden müssen:

Systemisches Kaffeehaus in Linz – Mittwoch, 25. März 2020
In den Schuhen des Orients – Freitag, 17. April 2020

Der für Montag, 30. März 2020 geplante Infoabend zum Lehrgang 37 wird voraussichtlich nicht als Präsenzveranstaltung durchgeführt werden können. Unsere Lehrtherapeut*innen Stefan Jirkovsky und Ulrike Russinger werden Sie an diesem Abend aus den Räumen der la:sf via Skype ausführlich informieren. Zu einem späteren Zeitpunkt sind Sie herzlich eingeladen, persönlich vorbeizukommen und alle offenen Fragen zu klären.
Aus technischen Gründen bitten wir um Anmeldung zum Skype-Infoabend unter office@la-sf.at
Ausführliche Unterlagen senden wir zudem gerne mit der Post zu bzw. veröffentlichen diese in den nächsten Tagen auf der homepage.


Das Gesundheitsministerium wurde im Zuge der Regierungsumbildung mit seinen Agenden in das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz eingegliedert. Die Website wurde aktualisiert und einige Formulare waren in dieser Zeit nicht leicht auffindbar. Mittlerweile ist die neue Homepage online und alle Informationen, Formulare und Links wieder abrufbar.

Unter https://www.sozialministerium.at/Themen/Gesundheit/Medizin-und-Gesundheitsberufe/Berufe-A-bis-Z/Psychotherapeutin,-Psychotherapeut.html finden sich alle Informationen zum Beruf Psychotherapeut*in, von der Ausbildung, über Fort- und Weiterbildung bis zur Eintragung in die Psychotherapeut*innenliste.

Erlässe, Richtlinien und Empfehlungen des Ministeriums betreffend Psychotherapie (sowie andere Medizin- und Gesundheitsberufe) sind unter https://www.sozialministerium.at/Themen/Gesundheit/Medizin-und-Gesundheitsberufe/Erl%C3%A4sse,-Empfehlungen-und-Informationen.html abrufbar.

Die wichtigsten Informationen stehen natürlich auch auf der Homepage der la:sf zur Verfügung unter https://www.lasf.at/service/.