BMASGPK – Empfehlung zu § 17 Abs. 1 PThG 2024
Mit 01.10.2026 wird die Psychotherapie-Ausbildung in Österreich auf Grundlage des Psychotherapiegesetzes 2024 neu geregelt. Den psychotherapeutischen Fachgesellschaften kommt in diesem Zusammenhang die Aufgabe zu, zu prüfen, ob die Ausbildungskandidat:innen die Voraussetzungen erfüllen, die gemäß § 17 Abs. 1 PThG 2024 jedenfalls gegeben sein müssen, damit die Bestätigung zur Eintragung in die Berufsliste (Psychotherapie) ausgestellt werden […]
