Lehrtherapeutinnen der lasf mit Mund-Nasenschutz

Liebe Veranstaltungsteilnehmer*innen!

Wir freuen uns über Ihre Teilnahme und bitten Folgendes zu beachten: Zu den Veranstaltungen in unserem Haus sind nur Personen zugelassen, die entweder getestet, geimpft oder genesen sind.

Getestet bedeutet:
· Ein Nachweis über ein negatives Ergebnis eines SARS-CoV-2-Antigentests. Dieser Test gilt 24 Stunden.
· Ein Nachweis einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines Antigentests. Dieser Test gilt 48 Stunden.
· Ein Nachweis eines PCR-Tests. Dieser Test gilt 72 Stunden.

Geimpft bedeutet:
· Ein Nachweis über eine Erstimpfung gilt ab dem 22. Tag der Erstimpfung.
· Ein Nachweis über eine Zweitimpfung.

Genesen bedeutet:
· Sie haben einen Nachweis oder Absonderungsbescheid, dass Sie Corona-positiv waren. Dieser Nachweis gilt 6 Monate.
· Sie haben einen Nachweis über neutralisierende Antikörper. Dieser Nachweis gilt 3 Monate.

Wir bedanken uns für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis.