Mit 01.10.2026 wird die Psychotherapie-Ausbildung in Österreich auf Grundlage des Psychotherapiegesetzes 2024 neu geregelt. Den psychotherapeutischen Fachgesellschaften kommt in diesem Zusammenhang die Aufgabe zu, zu prüfen, ob die Ausbildungskandidat:innen die Voraussetzungen erfüllen, die gemäß § 17 Abs. 1 PThG 2024 jedenfalls gegeben sein müssen, damit die Bestätigung zur Eintragung in die Berufsliste (Psychotherapie) ausgestellt werden kann.
Das Gesundheitsressort hat bezüglich der Voraussetzungen für die Eintragung in die Berufsliste (Psychotherapie) samt Qualifikationsprofil auf Grundlage des Beschlusses des Psychotherapiebeirats vom 17.03.2026 eine Empfehlung herausgegeben, auf die wir hinweisen wollen. Sie ist nicht nur für die Psychotherapeutischen Fachgesellschaften wichtig, sondern bietet auch den Ausbildungskandidat:innen ein erhöhtes Maß an Planungssicherheit in Hinblick auf die Absolvierung aller drei Ausbildungsabschnitte gemäß § 10 PThG 2024.
Dieses Dokument sowie viele weitere finden Sie in unserer Mediathek sowie auf der Webseite des Gesundheitsressorts.

