Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hat eine überarbeitete Supervisionsrichtlinie veröffentlicht. Es wurden die Inhalte und Ausführungen, insbesondere unter Punkt 4, aus fachlicher Sicht präzisiert.

Supervision ist ein wichtiger Teil der psychotherapeutischen Ausbildung und Tätigkeit, weshalb wir insbesondere den Studierenden, aber auch den eingetragenen Kolleg*innen nahe legen, die neue Richtlinie aufmerksam zu lesen. Weiterführend sind die Information „Selbsterfahrung/Supervision/kollegiale Intervision. Abgrenzung gegeneinander und gegenüber Eigentherapie“ des BMSGPK zu empfehlen.

Alle Richtlinien sind auf unserer homepage unter https://www.lasf.at/service/ oder auf der Seite des Sozialministeriums abrufbar.