Wie Sie sicher den Medien entnommen haben, ist Anfang der Jahres der Entwurf des neuen Psychotherapiegesetzes in Begutachtung gegangen. Ab 1. Oktober 2026 sind 500 ordentliche Studienplätze für einen Masterstudium geplant, die außerordentlichen Studien an Universitätslehrgängen und Privatuniversitäten bleiben bestehen. Der dritte Ausbildungsabschnitt soll der Praxisvermittlung gewidmet sein, die wiederum vorallem die Ausbildungsinstitutionen (dann Fachgesellschaften) übernehmen werden.
Für Studierende, die sich derzeit an den Fachspezifika in Ausbildung befinden, ändert sich nichts. Im Wesentlichen gibt es auch keine Änderung für die fachspezifische Ausbildungen bis längstens 1.10.2030.
Die Begutachtungsentwürfe sind auf der Parlamentshomepage bzw. dem RIS abrufbar.
Das Netzwerk Psychotherapie hat bereits sehr früh eine Petition gestartet und hält weiterhin auf dem Laufenden.