Zu den Berufspflichten von Psychotherapeut:innen zählt auch die Fortbildungspflicht. Diese ist im § 41 PThG 2024 geregelt und sieht u.a. vor, dass Lehrende im dritten Ausbildungsabschnitt innerhalb von fünf Jahren Fortbildung von zumindest einem ECTS-Punkt in Ethik, rechtlichen Rahmenbedingungen und Didaktik absolvieren müssen.
Die la:sf veranstaltet in Kooperation mit der GLE Gesellschaft für Logotherapie und Existenzanalyse am 26.11.2025 einen clusterübergreifenden Fortbildungstag rund um die Frage Was bedeutet das neue PTh-Gesetz für die Lehre? Vortragender ist Michael Kierein, langjähriger Leiter der zuständigen Abteilung für Psychotherapie im Gesundheitsressort.
Die Veranstaltung richtet sich an Lehrtherapeut:innen, Psychotherapeut:innen sowie Studierende aller Cluster. Inhalt und Organisatorisches finden Sie auf Website der la:sf.