Fortbildung gehört zu den wesentlichen Berufspflichten von Berufsangehörigen der Psychotherapie. Dieser Verpflichtung ist insbesondere durch die regelmäßige Teilnahme an in- und ausländischen Fortbildungsveranstaltungen nachzukommen.

Psychotherapeutische Fort- und Weiterbildungen sind im Psychotherapiegesetz 2024 (PThG 2024) geregelt. Sie dienen der Aktualisierung, Vertiefung und Erweiterung fachlicher Kompetenzen auf Grundlage neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie der Vermittlung von Handlungskompetenz in unterschiedlichen Feldern und fördern die Bereitschaft und Fähigkeit zur interdisziplinären Kooperation im Gesundheitswesen.

Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMASGPK) hat die Fort- und Weiterbildungsrichtlinie entsprechend PThG 2024 aktualisiert. Es wird allen Psychotherapeut:innen nahegelegt, diese gut durchzulesen, da es zu Änderungen gekommen ist.

Die Fort- und Weiterbildungsrichtlinie Stand 08_2026 kann hier sowie auf unserer Webseite nachgelesen und heruntergeladen werden.