Newsletter der Lehranstalt für systemische Familientherapie Ausgabe 14 / Oktober 2019
 
 
lasf Haus
 
 
 
 

Liebe Kolleg*innen!

Es wurde eine Gesetzesänderung zur Verschwiegenheit in der Psychotherapie beschlossen, die allerdings noch nicht rechtswirksam ist und zahlreiche Fragen aufwirft, die auch seitens des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen noch nicht geklärt werden konnten. Wir übermitteln dir/Ihnen zunächst den Newsletter des ÖBVP zur Kenntnis.

Mit herzlichen Grüßen
Ina Manfredini

 
 
 
 
 

Newsflash des ÖBVP

-------- Weitergeleitete Nachricht --------

Betreff:Newsflash: Information zu Gesetzesänderung Verschwiegenheit in der Psychotherapie
Datum:Thu, 26 Sep 2019 17:55:05 +0200
Von:ÖBVP Österreichischer Bundesverband für Psychotherapie
An:office@la-sf.at

Sehr geehrte KollegInnen,

in der Nacht von gestern auf heute (Donnerstag 26.9.) ist neben anderen Gesetzen das Gewaltschutz-Paket (eine Vielzahl an Gesetzesänderungen mit dem Ziel, den Gewaltschutz zu erhöhen) im Parlament beschlossen worden.

Das Psychotherapiegesetz ist davon im §15 zur Verschwiegenheit betroffen. 
Hat das alte Gesetz hier wenig Rechtssicherheit und viel Spielraum gegeben (siehe dazu auch die Richtlinien auf der Website des BMASGK, die wenig Rechtskraft besitzen), wird im neuen Gesetz vieles genau geregelt. Für uns als PsychotherapeutInnen aber ist entscheidend, dass wir bezüglich der Verschwiegenheit z.B. beim Erstgespräch (Information) der PatientIn zusichern können, dass auch im Themenbereich Gewalt ohne Zustimmung der PatientIn, keinerlei Meldungen an Behörden ergehen. Wir erwarten dazu wieder eine präzisierende Richtlinie vom Bundesministerium und werden einen Juristen ersuchen, das Gesetz für uns praxisnahe zu interpretieren - Sie werden darüber so bald als möglich informiert.

Zum Inkrafttreten des Gesetzes ist zu sagen, dass wenn im Antrag kein expliziter Hinweis zum Inkrafttreten vorkommt (das ist der Fall), dann tritt die Bestimmung mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Das ist auch bei der Änderung im Psychotherapiegesetz §15 der Fall. Das heißt, das Gesetz muss jetzt noch durch den Bundesrat (voraussichtlich am 10. Oktober), wird dann von Bundeskanzlerin und Bundespräsident gegengezeichnet und anschließend im Bundesgesetzblatt mit Gültigkeitsbeginn-Datum kundgemacht.

Hier der noch gültige ‚alte‘ §15:
Der Psychotherapeut sowie seine Hilfspersonen sind zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet.

Die beschlossene neue Fassung des §15:
(1) Der Psychotherapeut sowie seine Hilfspersonen sind zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet.

(2) Eine Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht, insbesondere zum Zweck einer Zeugenaussage vor einem Gericht oder einer Verwaltungsbehörde, ist als höchstpersönliches Recht nur durch den entscheidungsfähigen Patienten zulässig.

(3) Die Verschwiegenheitspflicht besteht nicht, soweit Psychotherapeuten
1. der Anzeigepflicht gemäß Abs. 4 oder
2. der Mitteilungspflicht gemäß § 37 Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 (B-KJHG 2013), BGBl. I Nr. 69/2013, nachkommen.

(4) Der Psychotherapeut ist zur Anzeige an die Kriminalpolizei oder die Staatsanwaltschaft verpflichtet, wenn sich in Ausübung der beruflichen Tätigkeit der begründete Verdacht ergibt, dass durch eine gerichtlich strafbare Handlung
1. der Tod, eine schwere Körperverletzung oder eine Vergewaltigung herbeigeführt wurde oder
2. Kinder oder Jugendliche misshandelt, gequält, vernachlässigt oder sexuell missbraucht werden oder worden sind oder
3. nicht handlungs- oder entscheidungsfähige oder wegen Gebrechlichkeit, Krankheit oder einer geistigen Behinderung wehrlose Volljährige misshandelt, gequält, vernachlässigt oder sexuell missbraucht werden oder worden sind.

(5) Eine Pflicht zur Anzeige nach Abs. 4 besteht nicht, wenn:

1. die Anzeige dem ausdrücklichen Willen der volljährigen handlungs- oder entscheidungsfähigen Patientin/des volljährigen handlungs- oder entscheidungsfähigen Patienten widersprechen würde, sofern keine unmittelbare Gefahr für diese/diesen oder eine andere Person besteht, oder

2. die Anzeige im konkreten Fall die berufliche Tätigkeit beeinträchtigen würde, deren Wirksamkeit eines persönlichen Vertrauensverhältnisses bedarf, sofern nicht eine unmittelbare Gefahr für diese oder eine andere Person besteht, oder

3. Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten, die ihre berufliche Tätigkeit im Dienstverhältnis ausüben, eine entsprechende Meldung an den Dienstgeber erstattet haben und durch diesen eine Anzeige an die Kriminalpolizei oder die Staatsanwaltschaft erfolgt ist.

(6) Weiters kann in Fällen des Abs. 4 Z 2 die Anzeige unterbleiben, wenn sich der Verdacht gegen einen Angehörigen (§ 72 StGB) richtet, sofern dies das Wohl des Kindes oder Jugendlichen erfordert und eine Mitteilung an die Kinder- und Jugendhilfeträger und gegebenenfalls eine Einbeziehung einer Kinderschutzeinrichtung an einer Krankenanstalt erfolgt.


Soweit die sofort nach dem Nationalratsbeschluss mögliche Information, Detaillierteres folgt so bald als möglich.

Mit freundlichen Grüßen,

für das Präsidium

Dr. Peter Stippl
Präsident

_________________________________________________

Österreichischer Bundesverband für Psychotherapie
Löwengasse 3/3/4, A-1030 Wien
T 01.512 70 90   F 01.512 70 90-44
E oebvp@psychotherapie.at
W www.psychotherapie.at

 
 
 
 
 

Imago in der systemischen Praxis

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Mit Imago ist hier ein unbewusstes Bild gemeint, welches uns in der Gestaltung von Beziehungen zu anderen Menschen oder innerhalb der Partnerschaft in bestimmten Verhaltensweisen beeinflusst.

Jour Fixe mit Mag.a Michaela Tomek

Mittwoch, 16. Oktober 2019,
19.00 – 21.30 Uhr
1130 Wien, Trauttmansdorffgasse 3a

Anmeldung: office@la-sf.at

 
 
 
 
 

Super!!! ... vision LINZ

Helmut de Waal

Di, 12. November 2019, 8.30-16.30 Uhr
5 oder 10 EH

Ort: Bischöfliches Priesterseminar, 4020 Linz, Harrachstraße 7

Kosten: € 120,- (pro 5 Einheiten)

Anmeldung unter office@la-sf.at

Super!!! ... vision WIEN

Helmut de Waal

Di, 3. Dezember 2019, 12-20 Uhr
5 oder 10 EH

Ort: la:sf, Trauttmansdorffgasse 3a, 1130 Wien

Kosten: € 120,- (pro 5 Einheiten)

Anmeldung unter: office@la-sf.at

 
 
 
 
 

Hypnosystemische Modelle

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Fortbildungsreihe mit Ulrike Russinger und Stefan Jirkovsky

Teil 1: Einführung in die Hypnotherapie

Das Ziel dieses ersten Teils ist es ein Verständnis von hypnotischen Prozessen und ihrer vielfältigen Anwendbarkeit in der therapeutischen Praxis zu entwickeln. Wir beziehen uns auf die Modelle von Milton Erickson (Hypnotherapie), sowie auf die theoretische und praktische Verbindung mit systemischem Denken und Handeln (hypnosystemische Modelle) wie dies von Gunter Schmidt  beschrieben wurde.

Teil 1:   29./30. November 2019
Freitag 15-20, Samstag 9-17.30 Uhr (15 AE)

Teil 2:  
A) Hypnosystemische Modelle bei psychosomatischen Krankheitsbildern
(Mag. Ulrike Russinger)
B) Hypnosystemische und hypnotherapeutische Modelle bei Depression (Mag. Stefan Jirkovsky)
14./15. Februar 2020
Freitag 15-20, Samstag 9-17.30 Uhr (15 AE)

Kosten
Seminare Hypnotherapie und hypnosystemisches Modell: € 325,– pro Seminar
Supervisionsblock : € 144,–

Anmeldung: office@la-sf.at

 
 
 
 
SKH 42
 

  SKH Dez 2019

Warum (k)ein schlechtes Gewissen haben?

Dass wir auch persönlich Teil der ökologischen Katastrophe sind, die uns endlich immer mehr beschäftigt, ist offensichtlich (das simple Konzept des „ökologischen Fußabdrucks“ macht’s plausibel), und dass alle Lösungsversuche bislang bloß „mehr desselben“ bedeuten (zum Beispielder sog. Energiewandel oder Elektroautos), ist ebenfalls bekannt. Harald Welzer, Hartmut Rosa u. a. haben darauf
verwiesen, dass das auch mit jenem Wirtschaftssystem zusammenhängt, das Produktionswachstum und vermehrtenAustausch als zentrales Erfolgsprinzip verkörpert und nebenbei auch globale Ungerechtigkeit zur Folge hat und das wir anderseits – seit 1989 ohne Frage – als Garantie für Demokratie und Menschlichkeit ansehen. Eine aussichtslose Steigerung und ein fataler Zusammenhang.

Wie darauf als Einzelmensch und Gemeinschaft reagieren?

Anmeldungen bitte unter: office@la-sf.at

 
 
 
 
 

Und außerdem ....

 
THeaterprojekt
 
Alois Saurugg Krise als Weg

Der Linzer Arbeiterpriester Alois Saurugg erlebte in den siebziger Jahren eine (medizinisch dokumentierte) Heilung von einer als unheilbar geltenden Erkrankung. Den Anstoß dazu gab die aus den USA stammende Begründerin der Familientherapie Virginia Satir. Sie sagte wortwörtlich zu ihm: „Alois, du bist ja todkrank. Was hat das mit dir, deinem Leben und deiner Familiengeschichte zu tun?“

 
 
 
 
Herbstsymposium PSD Eisenstadt